Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2023

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. 

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs.tz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 27. Dezember 2022 beträgt 2,50 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2022 um 2,50 Prozentpunkte gestiegen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2022 hat 0,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2023 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,62 % (zuvor -0,88 %).

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom
28. Dezember 2022 bekannt gegeben.