Die Synergie Inkasso GmbH hat einen Zahlungsanspruch aus abgetretenem Recht aus Stromversorgungsvertrag. Maßgebend für den Beginn der Verjährung des Zahlungsanspruchs ist die Erteilung der Rechnung, nicht die Belieferung. Erst mit Erteilung der Rechnung tritt die Fälligkeit ein. (vgl. Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 17.07.2017, Az: 25 C 151/17)