


Stromschuldner können nicht die Zahlung der Rechnung mit der Behauptung verweigern, dass der Zählerstand unrichtig sei.
Stromschuldner können nicht die Zahlung der Rechnung mit der Behauptung verweigern, dass der Zählerstand unrichtig sei. (vgl. Urteil des Amtsgerichts Kempen vom 21.11.2017, Az: 13 C 309/17) Urteil-des-AG-KempenHerunterladen
Abtretung und Parteiwechsel zulässig
Der ursprüngliche Antragssteller des Mahnverfahrens, der Insolvenzverwalter der FlexStrom AG, hat im Rahmen der Abtretungsvereinbarung ausreichend zu erkennen gegeben, dass er an der Beitreibung der Forderung kein Interesse hat und dies Aufgabe des Zessionars, mithin...
Die Synergie Inkasso GmbH hat einen Zahlungsanspruch aus abgetretenem Recht
Die Synergie Inkasso GmbH hat einen Zahlungsanspruch aus abgetretenem Recht aus Stromversorgungsvertrag. Maßgebend für den Beginn der Verjährung des Zahlungsanspruchs ist die Erteilung der Rechnung, nicht die Belieferung. Erst mit Erteilung der Rechnung tritt die...
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